Bauantrag – ja wo isser denn?

nachgetragener Eintrag:
Irgendwie dachte ich vorgestern im Nachgang eines Telefonats mit W-Haus zum Thema Status Bauantrag/Bemusterung so bei mir: rufste dann halt mal ganz vorsichtig bei der unteren Baurechtsbehörde aufm Landratsamt an und fragst, ob inzwischen alle Unterlagen da sind, vollständig sind, es Fragen etc. gibt und ganz nebenbei (worum’s mir aber ja eigentlich nur ging: ) wann isser denn nu auch genehmigt, der gute Bauantrag? W-Haus hatte mir in dem Telefonat zuvor halt angekündigt, dass nach derzeitiger Planung (leider erst) im Januar die Bemusterung statt finden könnte – am liebsten dann aber auf Basis der bis dahin erfolgten Baugenehmigung, da ja ansonsten bei notwendigen Anpassungen der Termin durch Umplanungsnotwendigkeiten schlimmstenfalls für die Katz sein könnte (irgendwie verständlich) …

Erwähnenswert hierbei: es reicht leider in unserem Fall nicht, im Rahmen des Freistellungsverfahrens nur abzuwarten bzw. sich die Genehmigung quasi zu ersitzen, da wir ausserhalb eines gültigen Bebauungsplanes bauen. Bei uns gilt irgendwie §34 BauGB und wir müssen das „vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ durchlaufen – immerhin „vereinfacht“.

Das Gespräch mit dem LRA lief dann aber gleich ganz anders, indem man mir freundlich, aber eindeutig und glaubhaft zu verstehen gab: Bauantrag? von Ihnen? hamwer nich! Nach einer unendlichen Sekunde mit einem nicht simulierbaren Geschmack aus Panik und Ungläubigkeit, kam seitens der netten Mitarbeiterin der Vorschlag, hier evtl. nochmal bei der Gemeinde zu recherchieren. Ok, aufgelegt, und Bauamt angerufen.

„Jaaaaaaaahaa, … der Bauantrag … , … ja der …, … der ist noch bei uns“. Äh, wie? „na, da hat doch noch die Nachbarschaftsbeteiligung gefehlt“. Ja, weiß ich, hatten wir ja auch drüber gesprochen bei Abgabe des Antrages: Wir haben nur einen Nachbarn (außer uns selbst und der Gemeinde, die jetzt da mal nicht zählen), ist der Verkäufer unseres Baugrundstücks, die NfBvv (=Nachfolger der Bundevermögensverwaltung)  – eine Behörde, die 100km entfernt ihren nächsten Sitz hat und bei der die betreffenden Ansprechpartner mir gegenüber vorher schon in einem Briefing-Gespräch zum Thema signalisierten, dass das mit 1x hinkommen, Unterlagen zeigen und unterschreiben nix wird, da mindestens 2 Abteilungen betroffen sind die jeweils ihren Vorlauf brauchen. Klartext also: 2x unter der Woche für drei Kreuze durch die Gegend schunkeln. Ganz Homo Oeconomicus sagte ich mir: zahlste halt statt dessen die 25€ Aufwandspauschale an die Gemeinde, dann machen die das Thema klar und kostet in Summe auch weniger. Dann hab ich da auch keine Aktien mehr drin und trotzdem den Haken dran.

Dumm nur, also wirklich sehr dumm, dass die Einholung der Unterschriften von Nachbarn dann ein „formeller“ Akt mit Fristen wird, die dann – wie in unserem Fall – wenn die Nachbarn nicht reagieren, erst voll ausgeschöpft werden müssen, bevor es dann weitergehen kann. War uns jetzt nicht so transparent gewesen – vor allem nicht, dass das ganze in Summe 6 Wochen Zeit verschlingt (ab Abgabe Unterlagen) und erst dann, wenn diese Sache erledigt ist, die ganze Chose auch wirklich weiter gehen kann. Ging da immer davon aus, das man das parallel laufen lässt (und bin mir noch immer nicht sicher, ob das nicht doch gegangen wäre. Nur werde ich jetzt hier keine Gesetze, Richtlinien o.ä. wälzen, um mich dann im Nachhinein evtl. noch mehr zu ärgern).

So kam es also, dass just in der Woche, in der ich jetzt angefragt hatte, wohl erst sämtliche Fristen vorbei und der Weg frei für die Unterschrift des Bürgermeisters ist und jetzt, ja gerade jetzt, das Dokument dann auch in Richtung LRA gehen darf.

Blöderweise ist der Bürgermeister gerade nicht da und auch nicht sicher, dass er heute noch wieder zurück ins Rathaus kommt, da auswärtiger Termin. Morgen vielleicht …
Arrrrgggnnh – wie war das noch mit dem Wurm?

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