Landesjustizkasse

Meine sehr viel hübschere Hälfte erschreckt sich noch immer ein bischen sehr, wenn sie einen Brief öffnet auf dem dann im Briefkopf oben genannter Absender prangt. Bisher – und so soll es auch bleiben – hat sich das aber immer in Richtung irgendwelcher Rechnungen für Grundbuchangelegenheiten aufgeklärt. So auch diesmal.

Zwar wussten wir schon, dass für die Grundschuldbestellung die volle Gebühr (bzw. im Amtsdeutsch zu 10/10) anfällt und wie hoch die sein dürfte, bringt einen dann in dem Moment doch zum Schlucken – da leider tatsächlich dieser Betrag und außerdem ja zuvor schonmal eine vergleichbare Rechnung plus „Vollzugsgebühr“ vom Notar für seinen Part kam. Aber: Im Vergleich zu dem, was zukünftig noch zu erwarten ist, isses sowieso pillepalle – also hau wech die Kohle …

Für den Interessierten hierzu noch ein kleiner Online-Rechner:
http://www.drklein.de/grundbuchrechner.html

Nochmal Post – Vollzugsmitteilung Grundbuchamt

Bereits letzten Freitag seitens des Notariats avisiert, kam sie heute auch physich an – die Vollzugsmitteilung des Grundbuchamtes bzgl. der (inzwischen 2.) Verschmelzung unseres mehr oder weniger kleinen (Noch-)Flurstückteppichs sowie der Eintragung der Grundschuld auf allem für die Bank. Nur noch eine, letzte Verschmelzung (die fordert die untere Baurechtsbehörde wg. Sicherstellung Zufahrt&Stellplätze und war Auflage für die Baugenehmigung) und dann sind wir da auch durch.

Notartermin Grundschuldbestellung

nachgetragener Eintrag:
Heute morgen war der Notartermin für die Grundschuldbestellung, nachdem es im Vorfeld noch kleinere Abstimmnotwendigkeiten zwischen Notariat und der Bank unseres Vertrauens gegeben hatte. Na ja, was gibt es zum Termin zu sagen – man kennt sich ja inzwischen schon und der vorzutragende Text läßt auch keine wirklichen dramaturgischen Spannungsbögen zu.

Das aufwühlendste an der halbstündigen Aktion war, dass unsere kleine Nummer zwei ihr Schmusetier (Mondbär) in der Kanzlei vergaß – was kein Wunder ist, da sie während des Vortrags die ganze Zeit hinter den Gardinen rumwuselte und dabei auch ihre große Schwester in die Unaufmerksamkeiten einbezog.

Sie schlief dann trotzdem am Abend irgendwie ein und der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass das vermisste Tier am Folgetag in den Schoß der Familie zurückkehrte. Die Freude war unbeschreiblich 🙂

Auf’m Vermessungsamt

nachgetragener Eintrag:
Die beiden bisherigen Verschmelzungsvorgänge bei den Grundstückskäufen waren ja zunächst eher hygienischer Natur, um im Rahmen einer Kaufabwicklung jeweils ein Kleinst-Flurstück im mittleren zweistelligen Quadratmeterbereich in ein größeres „einzugemeinden“. Da hatte ich auch nix groß zu veranlassen, das ging alles über das Notariat. Ausserdem war det janze kostenneutral, weil die Flurstücke aufgrund einer Teilung selbst beim Verkauf erst erzeugt und vermessen wurden. Kompliziert, aber wenn ich erstmal soweit in der Vergangenheit die Updates nachgetragen habe, dass das an anderer Stelle schon beschrieben sein wird, isses auch wieder ganz einfach 😉

Jetzt hatte ich erstmal im Vorfeld klären müssen, was wo dafür zu tun ist und ob es da Probleme geben könnte. Waren einige Telefonate in den letzen zwei Wochen: Notar hat in dem Fall keine Aktien drin, man konnte mir aber das Prozedere erläutern. Bank war es egal, die Grundschuld lastet sowieso auf allem (und kostet auch gleich viel). Auch die Reihenfolge war den Kollegen wurst. Vermessungsamt hatte aus der Distanz auch kein Problem mit dem Unterfangen, nur die Rechtspflegerin vom Grundbuchamt war etwas unamüsiert, da sie ja erst den Aufwand hatte den ganzen Flickerlteppich aus den Ursprungsflurstücken lastentechnisch zu filettieren und nun wieder alles zu einer Soße verrührt werden sollte. Aber egal, meine Forderung war’s ja nicht und dann isses ja auch ihr Job!

Vor dem Hintergrund ging’s heute als Familienausflug zum Vermessungsamt. Irgendwie war das alles in unserer Vorstellung eine ziemlich banale Aktion, aber beim Vermessungsamt stellte man dann fest, dass ja noch eine andere Verschmelzung nicht komplett durchgeführt war. Ja, klar, das war unser letzter Kauf, da liegen die Sachen gerade noch beim Grundbuchamt. Braucht man dort gar nich groß suchen, kann man gleich die noch warmen Akten nehmen und weitermachen. Jahaa, nee nee, das könnte ja Durcheinander geben, also dürfen wir zwar den Antrag jetzt schon stellen, der wird aber erst dann weitergeleitet, wenn vom Grundbuchamt der Vollzug der vorhergehenden Verschmelzung (also der unseres 2. Kaufs) offiziell gemeldet ist. Auch gut!

Die ganze Aktion hat uns dann in Summe 1 Stunde Lebenszeit gekostet, weil das alles wirklich seeeeehr gründlich geprüft, nachgefragt, nochmal geprüft und dann in das anderthalbseitige Antragsformular eingetragen wurde …

Und das Beste dabei: Hätte am Ende der Prozedur sogar fast vergessen, nach einer Kopie des Formulars zu fragen (die war ja heute das eigentlich wertvollste an dem Unterfangen), da ich die ja der unteren Baurechtsbehörde noch schicken musste.

Bauplatz Nummer Zwei

nachgetragener Eintrag:

Heute war der Beurkundungstermin beim Notar für den Kauf des zweiten Bauplatzes – als das war ja seitens der Gemeinde ursprünglich die von uns nun erworbene Fläche gedacht. Eigentlich eine völlig sinnlose Verschwendung, das wir nur für die korrekte Erschließung und die Sicherstellung einer auch mit dem Auto erreichbaren Zufahrt noch ein zweites (versorgungstechnisch eigenständig erschlossenes)  Baugrundstück erworben haben. Aber was will man machen, wenn die Nutzung der Privatstraße dafür nicht möglich ist und wir ansonsten entweder gar nicht mit Fahrzeugen ans Haus kämen (für mich absolutes NoGo) oder aber uns so tief in den Hang graben würden, das es am Ende um einiges teurer wird, als jetzt der Zukauf. Der Bürgermeister war ja nicht begeistert gewesen, da in der Einbeziehungssatzung explizit 4 Baugrundstücke – und somit auch entsprechend erwartete Neubürger – ausgewiesen waren, aber gegen ein paar Zusicherungen unsererseits hat er dann doch zugestimmt. So konnte es jetzt zur erfolgreichen Kaufvertragsunterzeichnung kommen. Da man sich inzwischen gut kannte – alle Vertragsparteien waren die gleichen wie bei den bisherigen Abwicklungen – ging das Thema zügig und gut gelaunt von der Hand.