Darlehensvertrag unterschrieben

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Gestern war auch noch ein kurzer Termin bei der K-Bank bzgl. der Unterzeichnung des Darlehensvertrages. Weil man auf die Darlehensunterlagen der KfW gewartet hatte, um uns dann die beiden Sachen an einem Termin vorlegen zu können, hat es hier ne Weile gedauert. Da leider nur einer von uns Zeit hatte (das wichtigste zuvor auch alles schon besprochen war), bekamen wir die Unterlagen im Anschluss nach Hause und haben das Gestern abend unterschrieben und heute nur noch dort abgegeben.

Alles in allem hat uns zwar auch das Thema lange und sehr gründlich begleitet, hat sich aber unserer Meinung nach wirklich gelohnt, nicht vorschnell zu agieren. Gelernt habe ich daraus: Man muß für eine gute Finanzieurng nicht unbedingt in die Ferne schweifen, auch lokale Banken sind da durchaus wenigstens eine (oder auch mehrere) gezielte Anfrage(n) wert.

Was ich natürlich nicht weiß, ist, ob in unserem Fall der Zeitpunkt des Abschlusses eine Rolle gespielt hat – es ist Jahresende und die Chancen für einen Kreditsachbearbeiter, die Umsatzvorgaben doch noch zu erreichen oder damit seinen variablen Gehaltsanteils noch nennenswert zu pimpen, sind da vielleicht ansonsten auch eher dünn gesät. Hatte von einem unabhängigen Vermittler zuvor mal gehört, dass Konditionenverbesserungen kleinerer bzw. regionaler Banken durchaus des öfteren mal im Nov/Dez. eines Jahres festgestellt werden. Ob’s stimmt? Wer weiss 😉 …

Auf’m Vermessungsamt

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Die beiden bisherigen Verschmelzungsvorgänge bei den Grundstückskäufen waren ja zunächst eher hygienischer Natur, um im Rahmen einer Kaufabwicklung jeweils ein Kleinst-Flurstück im mittleren zweistelligen Quadratmeterbereich in ein größeres „einzugemeinden“. Da hatte ich auch nix groß zu veranlassen, das ging alles über das Notariat. Ausserdem war det janze kostenneutral, weil die Flurstücke aufgrund einer Teilung selbst beim Verkauf erst erzeugt und vermessen wurden. Kompliziert, aber wenn ich erstmal soweit in der Vergangenheit die Updates nachgetragen habe, dass das an anderer Stelle schon beschrieben sein wird, isses auch wieder ganz einfach 😉

Jetzt hatte ich erstmal im Vorfeld klären müssen, was wo dafür zu tun ist und ob es da Probleme geben könnte. Waren einige Telefonate in den letzen zwei Wochen: Notar hat in dem Fall keine Aktien drin, man konnte mir aber das Prozedere erläutern. Bank war es egal, die Grundschuld lastet sowieso auf allem (und kostet auch gleich viel). Auch die Reihenfolge war den Kollegen wurst. Vermessungsamt hatte aus der Distanz auch kein Problem mit dem Unterfangen, nur die Rechtspflegerin vom Grundbuchamt war etwas unamüsiert, da sie ja erst den Aufwand hatte den ganzen Flickerlteppich aus den Ursprungsflurstücken lastentechnisch zu filettieren und nun wieder alles zu einer Soße verrührt werden sollte. Aber egal, meine Forderung war’s ja nicht und dann isses ja auch ihr Job!

Vor dem Hintergrund ging’s heute als Familienausflug zum Vermessungsamt. Irgendwie war das alles in unserer Vorstellung eine ziemlich banale Aktion, aber beim Vermessungsamt stellte man dann fest, dass ja noch eine andere Verschmelzung nicht komplett durchgeführt war. Ja, klar, das war unser letzter Kauf, da liegen die Sachen gerade noch beim Grundbuchamt. Braucht man dort gar nich groß suchen, kann man gleich die noch warmen Akten nehmen und weitermachen. Jahaa, nee nee, das könnte ja Durcheinander geben, also dürfen wir zwar den Antrag jetzt schon stellen, der wird aber erst dann weitergeleitet, wenn vom Grundbuchamt der Vollzug der vorhergehenden Verschmelzung (also der unseres 2. Kaufs) offiziell gemeldet ist. Auch gut!

Die ganze Aktion hat uns dann in Summe 1 Stunde Lebenszeit gekostet, weil das alles wirklich seeeeehr gründlich geprüft, nachgefragt, nochmal geprüft und dann in das anderthalbseitige Antragsformular eingetragen wurde …

Und das Beste dabei: Hätte am Ende der Prozedur sogar fast vergessen, nach einer Kopie des Formulars zu fragen (die war ja heute das eigentlich wertvollste an dem Unterfangen), da ich die ja der unteren Baurechtsbehörde noch schicken musste.

Anfrage LRA zum Status Verschmelzung

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Erhielt heute eine Mail mit der Anfrage seitens der unteren Baurechtsbehörde nach der Kopie zum erteilten Antrag auf Verschmelzung beim Vermessungsamt. Upps, so weit waren wir noch gar nich, sondern erst in ein paar Tagen. Da war der Kollege von W-Haus statustechnisch in seiner Mitteilung an das LRA gestern wohl etwas vorgeprescht.

Dabei wurde im Schreiben signalisiert, dass das Vorliegen der Antragskopie erstmal ausreichend für die Erteilung der Baugenehmigung ist – na, wenn da ma nicht Ansporn ist, das jetzt auch WIRKLICH zeitnah noch zwischen die Weihnachtseinkäufe zu schieben …

Der tatsächliche derzeitige Status konnte dann übrigens gleich in einem kurzen Telefonat geklärt werden.

Ergänzung im Lageplan

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Hatte gestern ein Telefonat mit dem Planer von W-Haus bzgl. der seitens der unteren Baurechtsbehörde noch geforderten Änderungen bzw. ToDos für dei Baugenehmigung. Das Schreiben mit den beiden offenen Punkten war zwischenzeitlich dort eingegangen (ging gestern von W-Haus per PDF auch an mich). Um die Änderung des Lageplans hatte man sich schon gekümmert und wollte das jetzt direkt an das LRA schicken. Als Kopie erhielt ich es heute parallel elektronisch für meine Unterlagen.

Die Sache mit der Verschmelzung hab ich bei mir noch auf der Agenda für die kommende Woche während meines Urlaubs…

Turbo Info – Ergebnis Vorprüfung mündlich vorab

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Erhielt heute einen Anruf von der zuständigen Mitarbeiterin der unteren Baurechtsbehörde, die mir – im Prinzip nach 4 Stunden effektiver Arbeitszeit (!!!), nachdem ich erst letzte Woche Freitag quasi zum Dienstschluss die Unterlagen dort abgegeben hatte – das Ergebnis der Vorprüfung schon mal mündlich mitteilte: sofern nicht noch von anderen Abteilungen was dazukommt, haben wir zwei Todos.
1) der umlaufende Balkon ist noch im Lageplan einzuzeichnen.
2) es sollen die zwei Flurstücke, auf denen sich das Bauvorhaben abspielt, vereinigt werden.

Hintergrund für Punkt 2: Das Haus steht auf dem einen, schon länger in unserem Besitz befindlichen Flurstück, allerdings haben wir die Zufahrt und die Stellplätze auf dem zweiten, neuen ausgewiesen. Damit es hier nicht eine längere Liste notwendiger Eintragungen in Abtlg. 2 des Grundbuches geben muss (Wegerecht, Abstandsflächenübernahme usw.), um die Anforderungen für die Genehmigungsfähigkeit zu erfüllen, die Forderung nach Verschmelzung. Ist für uns ok, werde das halt jetzt die nächsten Tage mit anderen Beteiligten (von Grundbuchamt, Notar, Bank bis hin zu Vermessungsamt) besprechen dürfen, ob damit einer ein Problem hat.

Die Info wird morgen noch in Schriftform an W-Haus gehen, da diese ja als Planersteller auch mit im Boot sind.

War aber echt der Hammer, in so kurzer Zeit bereits diese Infos zu erhalten. Bin da echt aufs schwerste beeindruckt. Chapeau!
(aber vielleicht kam ja meine Vorab-Mail mit den Bauantrags-Unterlagen seinerzeit im Oktober an den dann doch früher als gedacht in den Ruhestand gegangenen Kollegen doch noch an. Erfahren werde ich das aber sicherlich nie, denn erreicht hatte ich den Kollegen damals telefonisch nicht mehr …)