Alles verschmolzen

Ein Meilenstein! Sämtliche Zerlegungen, Vormerkungen, Eintragungen und Verschmelzungen oder was sonst noch so mit den Flurstücken, die mal unser Grundstücksflickerlteppich waren, zu machen war, ist nun vollzogen. Die Mitteilung kam vor ein paar Tagen und ich kam heute dazu u.a. das Landratsamt darüber zu informieren. Damit müssten jetzt alle in der Baugenehmigung genannten Auflagen erfüllt sein. Ach ja, und ich muss mich korrigieren – die Kollegen vom Grundbuchamt haben doch nicht bis in den April gebraucht. Vielleicht kannten sie aber inzwischen den Weg zum entsprechenden Aktenordner auch schon „blind“ …

Fortführungsnachweis – die letzte Verschmelzung läuft

Ach ja, da war ja noch was – fast genau einen Monat, nachdem ich die Kollegen vom Vermessungsamt darüber in Kenntnis gesetzt hatte, dass der am 17. des letzten Jahres in ihren Räumlichkeiten höchstselbst, vollständig und korrekt unterzeichnete Vereinigungsantrag von zwei Flurstücken nun vollzogen werden kann, weil ja nun die vorhergehende Verschmelzung im Grundbuchamt rechtskräftig durchgeführt wurde (was seinerzeit auch direkt vom anderen Ende der Leitung mit „oh, ja stimmt, jetzt steht’s so drin“ bemerkt wurde), erhielten wir heute den betreffenden Fortführungsnachweis über den erfolgreichen Abschluss der katasterrechtlichen Arbeiten. Die 60€ dafür zahlen wir natürlich zeitnah – im April.

Immerhin wurde der Vorgang inzwischen dem Amtsgericht/Grundbuchamt zugeleitet, damit das nun auch noch dort angepasst werden kann. Mal unterstellt, dass hier vergleichbar gründlich gearbeitet wird, werden wir wohl Mitte April den Vollzug melden können. Gerade noch rechtzeitig, um die Frist für die Auflage in der Baugenehmigung einzuhalten. Nicht dass ich denke, dass es dann gleich nen Baustopp gibt, aber irgendwie wird „Zeit“ gerade wieder mal zu nem Reizwort – egal wo man hinschaut.>:-(

Die statische Berechnung ist da

Ein nettes Paket von unserem Haushersteller, das da heute in der Post war. Knapp 320 Seiten und einige Kilos pure Mathematik (naja, eher was aus dem Gebiet Technische Mechanik“), die an den Ecken schon die Verpackung gesprengt hat. Das Ganze verbunden mit dem Auftrag, die mit enthaltene zweite Ausführung noch zum zuständigen Bauamt zu bringen. Gehört scheinbar auch irgendwie noch zum Baugenehmigungssprozedere. Wie schön, wieder ein Schrittchen weiter 🙂

Nachtrag 11. Feb:
Das Bauamt wollte die Unterlagen dann doch nicht – es reicht wohl in diesem unseren Bundesland die Angabe & Unterschrift des Statikers auf der Baubeginnanzeige. Auch recht.

Nochmal Post – Vollzugsmitteilung Grundbuchamt

Bereits letzten Freitag seitens des Notariats avisiert, kam sie heute auch physich an – die Vollzugsmitteilung des Grundbuchamtes bzgl. der (inzwischen 2.) Verschmelzung unseres mehr oder weniger kleinen (Noch-)Flurstückteppichs sowie der Eintragung der Grundschuld auf allem für die Bank. Nur noch eine, letzte Verschmelzung (die fordert die untere Baurechtsbehörde wg. Sicherstellung Zufahrt&Stellplätze und war Auflage für die Baugenehmigung) und dann sind wir da auch durch.

Auf’m Vermessungsamt

nachgetragener Eintrag:
Die beiden bisherigen Verschmelzungsvorgänge bei den Grundstückskäufen waren ja zunächst eher hygienischer Natur, um im Rahmen einer Kaufabwicklung jeweils ein Kleinst-Flurstück im mittleren zweistelligen Quadratmeterbereich in ein größeres „einzugemeinden“. Da hatte ich auch nix groß zu veranlassen, das ging alles über das Notariat. Ausserdem war det janze kostenneutral, weil die Flurstücke aufgrund einer Teilung selbst beim Verkauf erst erzeugt und vermessen wurden. Kompliziert, aber wenn ich erstmal soweit in der Vergangenheit die Updates nachgetragen habe, dass das an anderer Stelle schon beschrieben sein wird, isses auch wieder ganz einfach 😉

Jetzt hatte ich erstmal im Vorfeld klären müssen, was wo dafür zu tun ist und ob es da Probleme geben könnte. Waren einige Telefonate in den letzen zwei Wochen: Notar hat in dem Fall keine Aktien drin, man konnte mir aber das Prozedere erläutern. Bank war es egal, die Grundschuld lastet sowieso auf allem (und kostet auch gleich viel). Auch die Reihenfolge war den Kollegen wurst. Vermessungsamt hatte aus der Distanz auch kein Problem mit dem Unterfangen, nur die Rechtspflegerin vom Grundbuchamt war etwas unamüsiert, da sie ja erst den Aufwand hatte den ganzen Flickerlteppich aus den Ursprungsflurstücken lastentechnisch zu filettieren und nun wieder alles zu einer Soße verrührt werden sollte. Aber egal, meine Forderung war’s ja nicht und dann isses ja auch ihr Job!

Vor dem Hintergrund ging’s heute als Familienausflug zum Vermessungsamt. Irgendwie war das alles in unserer Vorstellung eine ziemlich banale Aktion, aber beim Vermessungsamt stellte man dann fest, dass ja noch eine andere Verschmelzung nicht komplett durchgeführt war. Ja, klar, das war unser letzter Kauf, da liegen die Sachen gerade noch beim Grundbuchamt. Braucht man dort gar nich groß suchen, kann man gleich die noch warmen Akten nehmen und weitermachen. Jahaa, nee nee, das könnte ja Durcheinander geben, also dürfen wir zwar den Antrag jetzt schon stellen, der wird aber erst dann weitergeleitet, wenn vom Grundbuchamt der Vollzug der vorhergehenden Verschmelzung (also der unseres 2. Kaufs) offiziell gemeldet ist. Auch gut!

Die ganze Aktion hat uns dann in Summe 1 Stunde Lebenszeit gekostet, weil das alles wirklich seeeeehr gründlich geprüft, nachgefragt, nochmal geprüft und dann in das anderthalbseitige Antragsformular eingetragen wurde …

Und das Beste dabei: Hätte am Ende der Prozedur sogar fast vergessen, nach einer Kopie des Formulars zu fragen (die war ja heute das eigentlich wertvollste an dem Unterfangen), da ich die ja der unteren Baurechtsbehörde noch schicken musste.

Anfrage LRA zum Status Verschmelzung

nachgetragener Eintrag:
Erhielt heute eine Mail mit der Anfrage seitens der unteren Baurechtsbehörde nach der Kopie zum erteilten Antrag auf Verschmelzung beim Vermessungsamt. Upps, so weit waren wir noch gar nich, sondern erst in ein paar Tagen. Da war der Kollege von W-Haus statustechnisch in seiner Mitteilung an das LRA gestern wohl etwas vorgeprescht.

Dabei wurde im Schreiben signalisiert, dass das Vorliegen der Antragskopie erstmal ausreichend für die Erteilung der Baugenehmigung ist – na, wenn da ma nicht Ansporn ist, das jetzt auch WIRKLICH zeitnah noch zwischen die Weihnachtseinkäufe zu schieben …

Der tatsächliche derzeitige Status konnte dann übrigens gleich in einem kurzen Telefonat geklärt werden.

Ergänzung im Lageplan

nachgetragener Eintrag:
Hatte gestern ein Telefonat mit dem Planer von W-Haus bzgl. der seitens der unteren Baurechtsbehörde noch geforderten Änderungen bzw. ToDos für dei Baugenehmigung. Das Schreiben mit den beiden offenen Punkten war zwischenzeitlich dort eingegangen (ging gestern von W-Haus per PDF auch an mich). Um die Änderung des Lageplans hatte man sich schon gekümmert und wollte das jetzt direkt an das LRA schicken. Als Kopie erhielt ich es heute parallel elektronisch für meine Unterlagen.

Die Sache mit der Verschmelzung hab ich bei mir noch auf der Agenda für die kommende Woche während meines Urlaubs…

Turbo Info – Ergebnis Vorprüfung mündlich vorab

nachgetragener Eintrag:
Erhielt heute einen Anruf von der zuständigen Mitarbeiterin der unteren Baurechtsbehörde, die mir – im Prinzip nach 4 Stunden effektiver Arbeitszeit (!!!), nachdem ich erst letzte Woche Freitag quasi zum Dienstschluss die Unterlagen dort abgegeben hatte – das Ergebnis der Vorprüfung schon mal mündlich mitteilte: sofern nicht noch von anderen Abteilungen was dazukommt, haben wir zwei Todos.
1) der umlaufende Balkon ist noch im Lageplan einzuzeichnen.
2) es sollen die zwei Flurstücke, auf denen sich das Bauvorhaben abspielt, vereinigt werden.

Hintergrund für Punkt 2: Das Haus steht auf dem einen, schon länger in unserem Besitz befindlichen Flurstück, allerdings haben wir die Zufahrt und die Stellplätze auf dem zweiten, neuen ausgewiesen. Damit es hier nicht eine längere Liste notwendiger Eintragungen in Abtlg. 2 des Grundbuches geben muss (Wegerecht, Abstandsflächenübernahme usw.), um die Anforderungen für die Genehmigungsfähigkeit zu erfüllen, die Forderung nach Verschmelzung. Ist für uns ok, werde das halt jetzt die nächsten Tage mit anderen Beteiligten (von Grundbuchamt, Notar, Bank bis hin zu Vermessungsamt) besprechen dürfen, ob damit einer ein Problem hat.

Die Info wird morgen noch in Schriftform an W-Haus gehen, da diese ja als Planersteller auch mit im Boot sind.

War aber echt der Hammer, in so kurzer Zeit bereits diese Infos zu erhalten. Bin da echt aufs schwerste beeindruckt. Chapeau!
(aber vielleicht kam ja meine Vorab-Mail mit den Bauantrags-Unterlagen seinerzeit im Oktober an den dann doch früher als gedacht in den Ruhestand gegangenen Kollegen doch noch an. Erfahren werde ich das aber sicherlich nie, denn erreicht hatte ich den Kollegen damals telefonisch nicht mehr …)