Rücklauf vom Anwalt

nachgetragener Eintrag:
Das Ergebnis der Prüfung des Werkvertragsentwurfs des Hausherstellers ist da. In Summe keine gravierenden Schwachstellen oder eklatante Bauherrenbenachteiligungen – was uns schonmal sehr beruhigt. Nichtsdestotrotz gab es zu einigen Vertragspassagen ein paar ausführliche Anmerkungen mit dem Vorschlag, dies noch einmal individuell mit dem Anbieter auszuhandeln, um hier noch sicherer ein Interessengleichgewicht zu gewährleisten. Da am 3.8. sowieso der nächste Termin beim Favoriten anstand, passte das perfekt ins Timing.

Anwaltssuche Vertragsprüfung Haushersteller

nachgetragener Eintrag:
Nachdem wir uns jetzt auf der Zielgeraden der Vertragsverhandlungen mit unserem aktuellen Favoriten befinden, wurde es langsam Zeit, sich um eine professionelle juristische Prüfung der Unterlagen zu bemühen. Hatte dazu mir vor einer Weile die Kontaktdaten von einigen Fachanwälten in der näheren Umgebung ergoogelt und dann jeweils um ein Angebot für die Vertragsprüfung gebeten, denn auch wenn es ne Honorarordnung gibt, sind „beratungslastige“ Leistungen bei Anwälten verhandelbar.

Die Entscheidung fiel heute zugunsten des regionalen Anwalts des Bauherren-Schutzbundes ( BSB ). Prüfung zum Pauschalhonorar – andere wollten nur nach Aufwand und lagen preislich deutlich darüber – und in Verbindung mit der Mitgliedschaft im BSB nochmals rabattiert. Da ich sowieso schon eine Weile damit geliebäugelt hatte, entweder dem BSB oder VpB beizutreten, kostete auch das jetzt keine große Überwindung.

Ach ja: und dann lässt sich der Mitgliedsbeitrag ja auch noch steuerlich geltend machen 😉