Auf’m Vermessungsamt

nachgetragener Eintrag:
Die beiden bisherigen Verschmelzungsvorgänge bei den Grundstückskäufen waren ja zunächst eher hygienischer Natur, um im Rahmen einer Kaufabwicklung jeweils ein Kleinst-Flurstück im mittleren zweistelligen Quadratmeterbereich in ein größeres „einzugemeinden“. Da hatte ich auch nix groß zu veranlassen, das ging alles über das Notariat. Ausserdem war det janze kostenneutral, weil die Flurstücke aufgrund einer Teilung selbst beim Verkauf erst erzeugt und vermessen wurden. Kompliziert, aber wenn ich erstmal soweit in der Vergangenheit die Updates nachgetragen habe, dass das an anderer Stelle schon beschrieben sein wird, isses auch wieder ganz einfach 😉

Jetzt hatte ich erstmal im Vorfeld klären müssen, was wo dafür zu tun ist und ob es da Probleme geben könnte. Waren einige Telefonate in den letzen zwei Wochen: Notar hat in dem Fall keine Aktien drin, man konnte mir aber das Prozedere erläutern. Bank war es egal, die Grundschuld lastet sowieso auf allem (und kostet auch gleich viel). Auch die Reihenfolge war den Kollegen wurst. Vermessungsamt hatte aus der Distanz auch kein Problem mit dem Unterfangen, nur die Rechtspflegerin vom Grundbuchamt war etwas unamüsiert, da sie ja erst den Aufwand hatte den ganzen Flickerlteppich aus den Ursprungsflurstücken lastentechnisch zu filettieren und nun wieder alles zu einer Soße verrührt werden sollte. Aber egal, meine Forderung war’s ja nicht und dann isses ja auch ihr Job!

Vor dem Hintergrund ging’s heute als Familienausflug zum Vermessungsamt. Irgendwie war das alles in unserer Vorstellung eine ziemlich banale Aktion, aber beim Vermessungsamt stellte man dann fest, dass ja noch eine andere Verschmelzung nicht komplett durchgeführt war. Ja, klar, das war unser letzter Kauf, da liegen die Sachen gerade noch beim Grundbuchamt. Braucht man dort gar nich groß suchen, kann man gleich die noch warmen Akten nehmen und weitermachen. Jahaa, nee nee, das könnte ja Durcheinander geben, also dürfen wir zwar den Antrag jetzt schon stellen, der wird aber erst dann weitergeleitet, wenn vom Grundbuchamt der Vollzug der vorhergehenden Verschmelzung (also der unseres 2. Kaufs) offiziell gemeldet ist. Auch gut!

Die ganze Aktion hat uns dann in Summe 1 Stunde Lebenszeit gekostet, weil das alles wirklich seeeeehr gründlich geprüft, nachgefragt, nochmal geprüft und dann in das anderthalbseitige Antragsformular eingetragen wurde …

Und das Beste dabei: Hätte am Ende der Prozedur sogar fast vergessen, nach einer Kopie des Formulars zu fragen (die war ja heute das eigentlich wertvollste an dem Unterfangen), da ich die ja der unteren Baurechtsbehörde noch schicken musste.

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