Landesjustizkasse

Meine sehr viel hübschere Hälfte erschreckt sich noch immer ein bischen sehr, wenn sie einen Brief öffnet auf dem dann im Briefkopf oben genannter Absender prangt. Bisher – und so soll es auch bleiben – hat sich das aber immer in Richtung irgendwelcher Rechnungen für Grundbuchangelegenheiten aufgeklärt. So auch diesmal.

Zwar wussten wir schon, dass für die Grundschuldbestellung die volle Gebühr (bzw. im Amtsdeutsch zu 10/10) anfällt und wie hoch die sein dürfte, bringt einen dann in dem Moment doch zum Schlucken – da leider tatsächlich dieser Betrag und außerdem ja zuvor schonmal eine vergleichbare Rechnung plus „Vollzugsgebühr“ vom Notar für seinen Part kam. Aber: Im Vergleich zu dem, was zukünftig noch zu erwarten ist, isses sowieso pillepalle – also hau wech die Kohle …

Für den Interessierten hierzu noch ein kleiner Online-Rechner:
http://www.drklein.de/grundbuchrechner.html

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