Panik! – es fehlt an Höhe

Kein Aprilscherz – schon am Fr hatte ich ein ungutes Gefühl, als mein FiEIHB mir sagte, dass bei den FH-Anbietern, mit denen er zu tun hat, der Fussbodenaufbau (sofern inkl. Lüftung unterm Estrich) i.d.R. 20cm beträgt. Bei uns sind’s bis jetzt 15,5 (gewesen) …

Also nochmal alles durchgegangen: im OG 1cm für Oberbelag, 6-6,5 für Estrich inkl. FBH-Rohrschleifen und der Rest (8cm) Dämmung. Is m.E. immer noch mehr als ausreichend, da hier keine Lüftungsrohre laufen werden. Bleibt also, wie’s ist.

EG würde zwar nach meiner ersten Einschätzung theoretisch auch ganz knapp inkl. Lüftung unterm Estrich gehen (Rohraussendurchmesser ist 75mm), aber nur wenn die FBH auf Noppenbahnen verlegt wird bzw. bei der Tackerlösung für die Bereiche, in denen die Lüftungsrohre laufen, die Dämmplatten ausgespart und Rohrschleifen auf Estrichmatten mit Kabelbindern fixiert werden. ABER: habe gerade erst festgestellt, dass die Verteilerkästen höher sind – somit also der Aufbau jetzt definitiv NICHT ausreicht. Außerdem sind wenigstens die Kästen auch noch an der Auflagefläche schallzuentkoppeln (macht 2-5 mm aus) oder aber dort die ansonsten durchgehenden Dämmplatten auszusparen.

Da Noppenbahnen zwar scheinbar für den Verleger am einfachsten sind (Schlagwort „Einmann-Verlegung“), aber für uns eher teuer, präferieren wir inzwischen eindeutig die Tacker-Lösung. Nur ist dafür wohl auch eine lückenlose Lage der entsprechenden Systemdämmplatten notwendig (bzw. sehr erwünscht), was die Aufbauhöhe je nach gewähltem Anbieter nochmal um 25-30mm erhöhen würde. Also hilft’s nichts, OK FFB müsste vor diesem Hintergrund um ca. 30mm höher sein – wir brauchen jetzt also mindestens 18,5 cm. Dabei unterstellen wir derzeit, dass es unter dem Estrich auch keine Kreuzungen zwischen irgendwelchen Leitungen geben wird. Das alles im Hinterkopf erklärt schnell, woher 20 cm Fussbodenaufbau kommen können.

Im KG vermutete ich mich auch zunächst auf der sicheren Seite – siehe OG – bis ich einen Blick auf die ENEV-Berechnungen und dort auf die U-Wertermittlung für den Kellerfussboden warf. Dort kommen wir zwar auch auf die 15,5cm, aber unter der Annahme, dass 10cm Polystyrol WLG 040 und 4,5cm Estrich vorliegen. Das haut bei uns ja wg. der FBH in einigen Räumen nicht hin, wir brauchen auch hier 6,5cm (Heizkörper wollte ich nicht, obwohl die in einem zwar beheizten aber trotzdem eher „untergeordnet“ genutzten Keller in einigen Quellen als im Vorteil angesehen werden). Um die Aufbauhöhe zu erhalten, wäre alternativ PS mit WLG 032 zur Erreichung des gleichen U-Wertes bei einer Höhe von nur 8cm möglich gewesen; nur hätten wir dann im Zweifel nochmal eine neue ENEV-Brechnung gebraucht. Dann lieber in Summe 2cm mehr im Keller (neu also 17,5cm).

Gut, dass als weiterer Punkt die Aussparung im Unterzug für die Durchführung der Lüftungsrohre in der Wand zwischen Bad und Schlafzimmer ELW noch zu verschieben war, weil ansonsten diese direkt mit dem Bodenaufbau für die barrierefreie Dusche kollidieren würden, war dann eher nur eine Randnotiz in der doch mit etwas Nervosität geschriebenen Mail an W-Haus.